Dieser Begrif hat nichts mit unserem einheimischen Stachelritter zu tun, sondern ist die Abkürzung für "Individuelle Gesundheitsleistungen" Nach
§12 Sozialgesetzbuch V müssen
„Kassenleistungen
ausreichend, zweckmäßig
und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht
überschreiten“.
Daher
ist es mir leider nicht möglich
alle Leistungen, zu denen ich durch meine Ausbildung qualifiziert bin, für meine
Patienten auf Kosten der gesetzlichen
Krankenkassen anzubieten.
Aus
diesem Grund biete ich Ihnen, unter Anderen, folgende Untersuchungen und Behandlungen als privatärztliche Leistung an:
Technische Untersuchungen
Echocardiographie (Ultraschalluntersuchung des Herzens)
Duplex-Sonographie der Hals- und Beingefäße sowie der Nierenarterien